Zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
Die Bundesrepublik Deutschland war das erste Land, das den großen Nutzen der Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft erkannte und sie zur Vorsorge bei jeder Schwangeren in die Mutterschaftsrichtlinien aufnahm.
Theoretische Überlegungen und langjährige Beobachtungen weltweit konnten bisher keine negativen Auswirkungen dieser Untersuchungsmethode für die Schwangere und für das Ungeborene feststellen.
In der normalen Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen des ungeborenen Kindes vorgesehen. Sie gehören zu den sogenannten Screening-Untersuchungen und finden zwischen der 9. und 12., der 19. und 22. und der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche statt.
Bei diesen Untersuchungen findet auch eine Messung verschiedener Körpermaße des Kindes statt. Die Maße werden im Mutterpaß dokumentiert und geben Aufschluß über das normale Wachstum des Ungeborenen.
Natürliche Größenunterschiede der Kinder aufgrund der Vererbung lassen sich bereits in der 2. Schwangerschaftshälfte darstellen. Ein normaler Wachstumsverlauf spiegelt in den meisten Fällen eine normale Funktion des Mutterkuchens wider und gibt somit Auskunft über eine normale Versorgung des Kindes mit Nährstoffen und Sauerstoff.
Manche Experten meinen, dass zwischen der zweiten und dritten Untersuchung weitere Messungen liegen sollten, um ein eventuell vermindertes Wachstum in dieser Zeitspanne rechtzeitig zu erfassen.
Viele werdende Mütter wünschen sich aber auch aus anderen Gründen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. So möchten sie dem Partner oder nahen Verwandten die Entwicklung des Kindes zeigen, oder sie möchten selbst die Bewegungen des Kindes nicht nur spüren sondern auch sehen.
Auch lassen sich gelegentlich bei wiederholten Untersuchungen zunehmend mehr Details erkennen.
Für diese zusätzlichen Untersuchungen muß natürlich mehr Untersuchungszeit eingeplant werden. Sprechen Sie bitte deshalb Ihren Arzt oder die Arzthelferin bereits bei der Terminplanung an.