Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Regelung ab Juni 2025

 
Ab dem 1. Juni 2025 gilt ein erweiterter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Betroffene Frauen haben künftig Anspruch auf eine Schutzfrist von mindestens zwei Wochen.
 
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Bislang galt der Mutterschutz jedoch nur nach einer regulären Geburt oder in Folge einer Fehlgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche.
Ab 1. Juni 2025 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die nun auch Mutterschutzfristen für Frauen vorsieht, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

 

Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach der Schwangerschaftswoche:

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Während dieser Zeit dürfen Arbeitgeber betroffene Frauen nicht beschäftigen – es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit.

(Stand 02.06.2025)

Landratsamt Roth - Beratung und Information

 
 
Informationen über gesetzliche Bestimmungen und finanzielle Hilfen
(u. a. Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit)
 
Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort
 
und vieles mehr unter www.schwanger-in-roth.de
 
(Stand 10.05.2024)

Für ein rundum gutes Bauchgefühl

 
Antworten auf viele Fragen rund ums Thema Schwangerschaft.
 

Für ein rundum gutes Bauchgefühl

(Stand 15.02.2022)

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(Stand 01.10.2020)